Für die Zusatzleistung „Personal Training“ wird ein separater Vertrag zwischen dem Kunden und Holmes Place abgeschlossen. Diese Serviceleistung ist clubgebundenund nicht auf andere Clubs übertragbar.
a) Es gibt Personal Training-Produkte in Form eines Paketes („Pack“) und eines Abonnements. Bei einem „Pack“ handelt es sich im einen befristeten Nutzungsvertrag, innerhalb dessen Laufzeit das Mitglied dazu berechtigt ist, eine feste Anzahl von Personal Trainings wahrzunehmen. Um die Trainingsoptimierung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt des Kunden zu gewährleisten, wird beieinem „Pack“ von einer grundsätzlichen Gültigkeitszeit in Wochen ausgegangen, die der doppelten Anzahl der Trainingseinheiten entspricht (z.B. 4er-Pack = 8 Wochen). Der Nutzungsvertrag ist befristet auf den doppelten Wochenzeitraum der Packgröße. Die Pack-Stunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb des doppelten Wochenzeitraumes der Packgröße wahrgenommen wurden. Beispiel: Kauft das Mitglied ein 4er-Pack, verfallen 8 Wochen nach dem Kaufdatum die nichtgenutzten Stunden. Grundannahme hierzu ist, dass das Mitglied regelmäßig pro Woche ein Personal Training wahrnimmt. Da Verhinderungen im Alltag vorkommen, soll dem Mitglied die doppelte Zeit zur Wahrnehmung der vertraglichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
b) Das Personal-Training Abonnement hat je nach Wahl des Mitglieds eine Mindestlaufzeit von 4, 6 oder 12 Monaten. Das Personal-Training Abonnement berechtigt das Mitglied, je nach gebuchtem Tarif, zur Inanspruchnahme einer festgelegten Anzahl von Personal-Training-Einheiten pro Kalendermonat. EineTrainingseinheit umfasst jeweils 60 Minuten. Der Tarif VIP 4 umfasst beispielsweise 4 Trainingseinheiten pro Monat, der Tarif VIP 8 umfasst 8 Trainingseinheiten pro Monat; entsprechend gilt dies auch für weitere Tarife mit der jeweils vereinbarten Anzahl von Trainingseinheiten pro Monat. Wird derVertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablaufder gewählten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Falls nichts anderes im Zusatzvertrag aufgeführt, gilt im Regelfall beim VIP-Abonnement die Mindestlaufzeit von 4 Monaten.
c) Holmes Place versucht, Personenwünschen des Mitglieds in Bezug auf bestimmte Trainer nach bestem Können zu entsprechen. Die Verfügbarkeit bestimmter Trainer kann allerdings nicht immer gewährleistet werden. Nachdem das Mitglied ein Abonnement oder ein Pack erworben hat, wird für das Mitglied im System ein Nutzerprofil hinterlegt. Sodann stimmt sich das Mitglied mit einem Mitarbeiter ab und vereinbart verbindliche Termine für das Personal Training. Hat das Mitglied ein „Pack“ erworben, werden grundsätzlich sofort entsprechend des Leistungsumfangs des Packs alle Termine verbindlich vereinbart. Sollten nicht sofort alle Termine verbindlich festgelegt werden können, so wird das Mitglied mit dem Mitarbeiter einen verbindlichen Termin vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausmachen, an dem die restlichen Termine verbindlich festgelegt werden.
d) Das Mitglied hat einen Personal-Training-Termin mindestens 24 Stunden im Vorausabzusagen. Sollte der Kunde Termine schuldhaft nicht rechtzeitig absagen oder ohne Absprache schuldhaft nicht erscheinen, ist gilt das Personal Training als wahrgenommen, sollte durch den gebuchten Trainer kein Ersatztermin wahrgenommen werden können. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der gebuchte Trainer einen Ersatztermin wahrnehmen konnte oder die Wahrnehmung eines Ersatztermins schuldhaft unterlassen hat. Absagen und Terminänderungenfür Personal-Training erfolgen vorrangig über das MemberWeb; ist dieses nicht verfügbar, sind Erklärungen ersatzweise über Telefonnummer oder E-Mail des Clubs abzugeben. Absagen dürfen nicht über private Kanäle (bspw. WhatsApp) erfolgen; die Personal Trainer nutzen Whatsapp nur im Rahmen privater Kommunikation.
e) Das Mitglied soll Urlaubszeiten vorab anmelden; dies gilt gleichermaßen für Packs und Abonnements. Die Ankündigung erfolgt über die unter Ziff. 4 lit. d)vorgesehenen Kommunikationskanäle.
f) Ist das Mitglied krank oder aus vergleichbaren, nicht von ihm zu vertretenden Gründen an der Wahrnehmung der Trainingseinheit gehindert, wird der Termin verlegt; der Leistungsanspruch bleibt bestehen. Fällt der Leistungsanspruch aus der vertraglichen Laufzeit, so ist dieser schnellstmöglich in Anspruch zu nehmen.Das Mitglied hat die Verhinderung unverzüglich anzuzeigen und einen geeigneten Nachweis zu erbringen; bei Krankheit bspw. durch Vorlage eines ärztlichen Attests.
g) Holmes Place erlaubt in eigenem Ermessen und aus Kulanz während der Mindestvertragslaufzeit die einvernehmliche Vereinbarung einer Ruhezeit des Personal Training Vertrags („Freeze“). Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag werden in diesem Fall für einen imVoraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt. Sollte das Mitglied während derVertragslaufzeit eine solche Vertragsaussetzung wünschen, kann es einen Aussetzungsantrag stellen. Im Falle einer Aussetzungsvereinbarung wird der Ablauf der restlichen Vertragslaufzeit gehemmt, sodass nach Ablauf der Aussetzungszeit die zu Beginn der Aussetzungszeit bestehende Restlaufzeit zuerfüllen ist. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
h) Mitglieder, die das Abonnement nutzen, müssen ihre Personal Training Stunden innerhalb des jeweiligen Kalendermonats bzw. im darauffolgenden Monat wahrnehmen. Nach Ende des jeweiligen zweiten Monats verfällt der Anspruch auf Wahrnehmung der Personal Training Stunden des Vormonats (Beispiel: VIP4 Stundendes Oktobers verfallen Ende November). Die PT Pack Stunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb des doppelten Wochenzeitraumes der Packgröße wahrgenommen wurden. Beispiel: Das 4er-Pack ist ab Kaufdatum 8 Wochen gültig. 8 Wochen nachdem Kaufdatum verfallen die nicht genutzten Stunden. Das Voranstehende gilt nicht, wenn das Mitglied den Umstand, die Personal Training Stunden nicht wahrnehmen zu können, aufgrund von Sportunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht zu vertreten hat, und dies durch entsprechendes ärztliches Attest oder anderweitig belegbar nachweisenkann.
i) Fällige Personal Training Stunden, die das Mitglied nicht selbst wahrnehmen kann, dürfen an Freunde und Familie übertragen werden.
j) Zur Klarstellung wird nur das VIP-Starter-Modell mit 4 Monaten als Option „Express“ angeboten. Bei der Option „Express“ beträgt die Dauer der Personal Training Einheiten nur 30min anstatt 60min.
k) Kündigungen und Freezes sollen über die Homepage eingereicht werden. Kündigungen in Textform sind unbeschadet dessen zulässig.
Holmes Place Health Clubs GmbH
Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Deutschland
HRB 137833B - Amtsgericht Charlottenburg
Geschäftsführer: Doron J. Dickman
Prokuristen: Michael Kuhlen, Christina Pflaumbaum