Betreiber der Holmes Place Clubs und weiterer Brands sind die folgenden Gesellschaften (nachstehend nur "Holmes Place"):
Holmes Place Health Clubs GmbH, Charlottenstraße 65, 1017 Berlin, HRB 137833 B
Holmes Place Lübeck GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 174386 B
Holmes Place Stadthaus Köln GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 87019
Holmes Place Königsallee 59 GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 139535 B
Holmes Place Düsseldorf GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 174370 B
HP Sports Clubs GmbH, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin, HRB 180306 B
Die Mitgliedsverträge, Trainingsverträge, Serviceverträge sowie sonstige Zusatzleistungen von Holmes Place werden nur auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.
Personen unter 16 Jahren werden nicht als Mitglieder aufgenommen. Verträge über die Mitgliedschaft Minderjähriger schließt Holmes Place nur mit deren gesetzlichen Vertretern. Die Clubmitgliedschaft kann, ausgenommen die Firmenmitgliedschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, grundsätzlich nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Mitglieds aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Das Clubmitglied darf die Mitgliedschaftskarte nicht verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen.
a) Mitglieder mit einer regulären Mitgliedschaft können den Club im Rahmen der Öffnungszeiten uneingeschränkt nutzen. Mitgliedschaften gelten ausschließlich für den im Vertrag bezeichneten Club, es sei denn im Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Mitglied die Nutzung anderer Clubs gestattet ist. Für alle anderen Mitgliedschaften gelten ggf. Einschränkungen, die bei Abschluss vom Mitglied bestätigt wurden. Bei vergünstigten Mitgliedschaften hat das Mitglied vor Vertragsschluss seinen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliedsbeitrages führenden Status durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied ist verpflichtet, Holmes Place unverzügliche über eine Beendigung seines entsprechenden Status zu informieren. Ein durch eine von ihm zu vertretende verspätete Mitteilung entstandener Schaden ist durch das Mitglied zu ersetzen. Im Falle des Wegfalls der Voraussetzungen der vergünstigten Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft zu den Konditionen einer regulären Mitgliedschaft fortgesetzt werden.
b) Holmes Place bietet neben den Club-Mitgliedschaften weitere Zusatzangebote an, für die eine separate Vereinbarung abgeschlossen werden kann.
c) Ruhezeiten: Mitglieder haben die Möglichkeit, monatsweise Ruhezeiten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein ausgeglichenes Beitragskonto. Über deren Gewährung und Annahme entscheidet Holmes Place. Gründe für Ruhezeiten sind körperliche Einschränkungen, die eine Nutzung des Angebotes temporär unmöglich machen oder beruflich bedingte Ortsabwesenheit. Anträge auf Ruhezeiten sind durch ein ärztliches Attest odereinen Arbeitgebernachweis zu belegen. In jedem Fall verlängert sich die aktuelle Laufzeit der Leistungsvereinbarung entsprechend der gewährten Ruhezeit. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge verrechnen sich automatisch mit den Beiträgen nach der Ruhezeit.
d) Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug von mehr als neun Wochen wird sofort der gesamte restliche Betrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.
e) Holmes Place führt im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen zum Zweck des Schutzes vor Zahlungsausfällen eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA durch. Die Prüfung ihrer Bonität erfolgt erst, nachdem Sie ein verbindliches Vertragsangebot durch Holmes Place unterschrieben haben. Der Vertrag zwischen Holmes Place und Ihnen steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 I BGB) einer positiven Prüfung Ihrer SCHUFA-Bonität. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter 13. Datenschutz. Bei einer negativen Bonitätsprüfung kann Holmes Place eine vertragliche Vereinbarung anbieten, bei der das Mitglied den monatlich fälligen Betrag im Voraus bezahlt.
a) Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages, insbesondere die Nutzung der Geräte, des normalen Kursangebots, des Nassbereichs - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind die vom Club angebotenen Zusatzleistungen (z.B. Gastro, Getränke, Diagnostik, Umkleideschränke, Spa, Parken, Handtücher, Personal Training, speziell ausgewiesene Kurs- und Trainingsformate sowie weitere Leistungen). Schließt der Kunde einen Vertrag über die angebotenen Zusatzleistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
b) Die im Mitgliedsvertrag ausgewiesene Erstzahlung wird mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages fällig; Mitgliedsbeiträge sind monatlich, 2-wöchentlich oder wöchentlich im Voraus zu zahlen und werden ausschließlich per SEPA-Einzugsermächtigungsverfahren von einem Girokonto eingezogen. Holmes Place ist dabei berechtigt, die Zahlungsabwicklung durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw. einem Dritten zu übertragen. Das Mitglied ist verpflichtet, die Einzugsermächtigung bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aufrecht zu erhalten und für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Das Mitglied hat Holmes Place entstandene Schäden im Rahmen einer durch das Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift zu ersetzen. Hierfür ist Holmes Place berechtigt, den Schaden in Höhe der tatsächlich auf Seiten von Holmes Place entstandenen Kosten vom Konto des Mitglieds abzubuchen. Der Schaden setzt sich aus Bankgebühren sowie Arbeitsmehraufwand zusammen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächliche Schaden niedriger liegt.
c) Die im Mitgliedsvertrag angegebenen Beträge enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Bei einer Erhöhung oder Reduzierung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändern sich die angegebenen Beiträge entsprechend.
d) Gerät das Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag in Verzug, ist Holmes Place berechtigt, die Mitgliedskarte zu sperren und den Zugang zum Club zu verweigern, bis die rückständigen Beiträge beglichen sind.
e) Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte, Handtuchkarte oder anderer von Holmes Place ausgereichter Gegenstände (die nicht in das Eigentum des Mitglieds übergehen) durch das Mitglied ist der Ersatz ebendieser kostenpflichtig. Das Mitglied wird über die jeweiligen Kosten transparent von Holmes Place informiert.
f) Die Mitgliedskarten sind personenbezogen und dürfen nicht übertragen oder mit anderen Personen getauscht werden, ein Zuwiderhandeln berechtigt Holmes Placezur Kündigung durch Holmes Place.
Für die Zusatzleistung „Personal Training“ wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Holmes Place abgeschlossen. Der jeweilige Holmes Place Club, in dem der Vertrag erstellt wird, beauftragt (freiberufliche) Trainer, die die Leistung liefern. Diese Serviceleistung ist clubgebunden und nicht auf andere Clubs übertragbar.
a) Es gibt Personal Training-Produkte in Form eines Paketes und eines Abonnements. Um die Trainingsoptimierung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt des Kunden zu gewährleisten, wird bei einem Paket von einer Gültigkeitszeit in Wochen ausgegangen, die der Anzahl der Trainingseinheiten entspricht (z.B. 4er-Pack =4 Wochen).
b) Das Abonnement hat je nach Wahl des Mitglieds eine Mindestlaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Innerhalb dieser Mindestlaufzeit ist das Abonnement nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist zum Monatsende kündbar. Falls nicht anderes im Zusatzvertrag aufgeführt, gilt beim VIP-Abonnement die Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
c) Die Verfügbarkeit bestimmter Trainer kann nicht immer gewährleistet werden. Die Trainerwahl erfolgt durch Terminabsprache mit einem Trainer.
d) Das Mitglied hat einen Personal-Training-Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Erfolgt die Absage kurzfristiger, gilt das Personal Training als wahrgenommen.
e) Urlaubszeiten (= Abwesenheit von bis zu 4 Wochen) sind mit Holmes Place und dem Trainer abzustimmen. Wegen Urlaubszeiten oder sonstigen Gründen nicht wahrgenommene Trainingseinheiten müssen innerhalb der Gültigkeits- bzw. Vertragszeit, ideal sogar vorher oder direkt nach der Urlaubszeit bzw. im folgenden Monat genutzt werden.
f) Besonderheit „Urlaubszeit": Ein sonstiger Grund liegt dann nicht vor, wenn der Kunde wegen Krankheit oder ähnlichen, nicht vom Kunden zu beeinflussenden Gründen, dauerhaft nicht in der Lage ist, die Trainingstermine wahrzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. In diesem Fall kann die Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden.
g) Holmes Place erlaubt in eigenem Ermessen und aus Kulanz die Ruhezeit des Vertrages für bis zu 3 Monate („Freeze“). Um jeden Monat, in dem der Vertrag ruht, verlängert sich die Dauer desVertragsverhältnisses entsprechend.
f) Mitglieder, die das Abonnement nutzen, müssen ihre Personal Training Stunden innerhalb des jeweiligen Kalendermonats bzw. im darauffolgenden Monat wahrnehmen. Nach Ende des jeweiligen zweiten Monats verfällt der Anspruch auf Wahrnehmung der Personal Training Stunden des Vormonats. Mitglieder, die Pakete nutzen, müssen ihre Personal Training Stunden innerhalb eines zu erwartenden Zeitraumes wahrnehmen. Es wird erwartet, dass das Mitglied mindestens alle 2 Wochen ein Personal Training wahrnimmt. Nach Ende dieses Zeitraumes verfällt der Anspruch auf Wahrnehmung der Personal Training Stunden des Pakets. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied den Umstand, die Personal Training Stunden nicht wahrnehmen zu können, aufgrund von Sportunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder aus anderen Gründen nicht zu vertreten hat, und dies durch entsprechendes ärztliches Attest oder anderweitig nachweisen kann.
i) Fällige Personal Training Stunden, die das Mitglied nicht selbst wahrnehmen kann, dürfen an Freunde und Familie übertragen werden.
Holmes Place ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag und sonstige Dienstleistungen zu erhöhen und zu senken, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserer Dienstleistung verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Das Mitglied ist berechtigt, einen Anspruch auf Anpassung des Mitgliedsbeitrages geltend zu machen.
Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind:
(In Klammern finden Sie die jeweilige Gewichtung.)
Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der zulässigen Kündigungsfrist beenden, um zukünftige Belastungen zu vermeiden.
In dem Fall, dass ein Mitglied eine Kursbuchung vornimmt und die Buchung nicht innerhalb von 24h vor Beginn des Kurses storniert oder trotz ausbleibender Stornierung am Kurs nicht teilnimmt, wird eine angemessene Ausfallgebühr fällig. Die Ausfallgebühr richtet sich nach den tatsächlich für Holmes Place anfallenden Kosten, die daraus resultieren, dass das Mitglied seinen Kursplatz nicht wahrnimmt oder kein weiteres Mitglied den stornierten Kursplatz übernimmt. Das Mitglied ist berechtigt, den Nachweis zuführen, dass die tatsächlichen Ausfallgebühren geringer sind als angegeben. Die aktuell anfallenden Gebühren werden vor Buchung eines Kurses ausgewiesen und im Fall fehlender Stornierung oder Nicht-Teilnahme am nicht stornierten Kurs automatisch vom Konto des Mitglieds abgezogen.
a) Holmes Place kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
b) Für die außerordentliche, fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn
c) Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist Holmes Place berechtigt, Schadensersatz für die Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. Das Mitglied kann dann von Mitgliedschaften sämtlicher Holmes Place Health Clubs ausgeschlossen werden.
d) Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform, was auch die elektronische Kommunikation beinhaltet.
a) Vertragsverlängerung und ordentliche Kündigungsfristen
b) Sämtliche Kündigungen können neben der Textform auch durch den sogenannten Kündigungsbutton auf der Website https://www.holmesplace.de wirksam ausgesprochen werden. Per Post sind sie an Holmes Place Health Clubs GmbH (Charlottenstraße 65, 10117 Berlin) zu richten.
c) Für die außerordentliche, fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Mitglied verpflichtet sich, berechtigten Anweisungen der Mitarbeiter, die aus Sicherheitsgründen oder zum reibungslosen Ablauf des Clubbetriebes notwendig sind, Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten und die im Club ausgehängten Clubregeln bzw. die Hausordnung zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße berechtigen Holmes Place, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Holmes Place bleibt die Änderung der Clubregeln bzw. der Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren und rechtlich Zulässigen vorbehalten.
Holmes Place informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot der Clubs, insbesondere auf der Webseite www. holmesplace.de. Die Öffnungszeiten können - soweit erforderlich und zumutbar - verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Holmes Place wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.
Holmes Place ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Holmes Place für das Mitglied zumutbar ist und die vertraglichen Hauptleistungen im Wesentlichen bestehen bleiben.
a) Das Mitglied unterliegt bei Nutzung des Angebotes von Holmes Place bezüglich des gesundheitlichen Zustandes und der individuellen Belastung der eigenen Verantwortung.
b) Holmes Place haftet im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für Vorsatz, grobe und einfache Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet Holmes Place nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
c) Schränke werden von Holmes Place zur Verfügung gestellt; sie werden nicht beaufsichtigt. Für den ausreichend sicheren Verschluss genutzter und gemieteter Schränke ist das Mitglied selbst verantwortlich. Holmes Place haftet nicht für aus den Schränken entwendete Gegenstände, es sei denn, Holmes Place oder seine Vertreter haben hierbei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Wertgegenstände sind nicht in den Schränken aufzubewahren.
Die Mitarbeiter von Holmes Place mit Ausnahme des Club Managers sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen, die von dem Vertragsformular oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Die in dem Vertragsformular und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen geben die gesamte zwischen Holmes Place und dem Mitglied zustande gekommene Vereinbarung wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Mitgliedschaft, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, im Rahmen unserer berechtigten Interessen sowie ggf. auf Basis Ihrer Einwilligung. Sie erhalten von uns Angebote zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen an Ihre angegebene E-Mailadresse, Mobilfunknummer oder per push-Nachricht oder postalisch. Dieser Verarbeitung kann jederzeit widersprochen werden durch E-Mail an [email protected], auf der Webseite www.holmesplace.de oder postalisch an Holmes Place, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin. Holmes Place übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Webseite unter https://www.holmesplace.de/datenschutz.
Das Mitglied hat bei nicht vor Ort geschlossenen Verträgen (i.S.d. § 312c I BGB) das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Holmes Place Health Clubs GmbH, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin Deutschland
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Vorteile aus Gebrauch der Sache) herauszugeben. Kann das Mitglied Holmes Place die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist es insoweit zum Wertersatz verpflichtet.
Sofern das Mitglied vor Ablauf der Widerrufsfrist Leistungen in Anspruch genommen hat, wird ihm für diese Leistungen eine angemessene Vergütung berechnet. Die Vergütung bemisst sich dabei nach dem Wert der erbrachten Leistung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs. Eine bereits gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unter Berücksichtigung des Wertes der erbrachten Leistung abzüglich des Wertes der vom Mitglied gezogenen Nutzungen zurückgezahlt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–
An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
–
Bestellt am ()/erhalten am ()
–
Name des/der Verbraucher(s)
–
Anschrift des/der Verbraucher(s)
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Holmes Place Health Clubs GmbH
Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Deutschland
HRB 137833B - Amtsgericht Charlottenburg
Geschäftsführer: Doron J. Dickman, Carsten Kerner